Einführung in NZEB

introduction to NZEB

Was sind Nahezu-Null-Energie-Gebäude?
Fast-Null-Energie-Gebäude werden in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) definiert als “ein Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz… Der Energiebedarf von fast Null oder einer sehr geringen Energiemenge sollte zu einem sehr großen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die vor Ort oder in der Nähe erzeugt wird”.
Wie wird es umgesetzt?
Nahezu Null-Energie-Gebäude werden durch Teil L der Bauvorschriften umgesetzt.
Part L for Buildings Other than Dwellings wurde im Dezember 2017 veröffentlicht und gilt für alle Neubauten, die nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Vorschriften erfordern eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz um 60 % gegenüber den vorherigen Bauvorschriften. Dies entspricht typischerweise einer Gebäudeenergieeffizienzklasse A3. Dies bedeutet eine verbesserte Energieeffizienz für die Bausubstanz, die Haustechnik und die Beleuchtungsspezifikation. Außerdem wird eine obligatorische Anforderung für erneuerbare Energiequellen eingeführt, die im Allgemeinen 20 % des Primärenergieverbrauchs liefern müssen. Es besteht jedoch eine gewisse Flexibilität, wenn das Gebäude energieeffizienter ist als die Vorschriften.
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